Revisionschirurgie

Dozent Mathias Glehr konnte bereits vielfach Erfahrung im medizinischen Feld der Revisionschirurgie sammeln. So kann er schnell und zuverlässig eine Diagnose stellen und weiß, was es bei der Therapie zu beachten gibt.


Eine Operation sollte auf Anhieb reibungslos verlaufen – so wünschen sich das zumindest Patienten und Ärzte. Trotz modernster Medizin und hervorragenden Behandlungsmethoden, die sich der Chirurgie heute bieten, birgt eine Operation immer auch ein gewisses Risiko.
Die Revisionschirurgie setzt genau hier an und gewinnt in der Medizin – und besonders in der Orthopädie – immer mehr an Relevanz.

Dozent Glehr weiß nach zahlreichen Eingriffen, was es bei einer Revision zu beachten gibt.

Was ist eine Revision?

Die Revisionschirurgie braucht es dann, wenn eine bereits eingesetzte Prothese nicht funktioniert oder es zu Komplikationen kommt. Solche Probleme können schon unmittelbar nach der Operation auftreten – oder auch erst nach mehreren Jahrzehnten.

Fragen und Antworten zur Revisionschirurgie

Typische Symptome, die eine Revision erfordern, sind beispielsweise:

  • Schmerzen im Gelenk
  • eine Beinlängendifferenz
  • eine Fehlstellung
  • eine Bewegungseinschränkung, wie etwa Hinken beim Auftreten mit der Prothese.

Als Ursache für eine nicht funktionsfähige Prothese kommen unter anderem Infektionen infrage. Aber auch eine Lockerung des nicht natürlichen Gelenks kann der Auslöser für solche Probleme sein.

Ob der bekannte Hallux valgus oder Krallenzehen – nach dem operativen Eingriff am Fuß kann es dazu kommen, dass Defizite wie eine Fehlstellung oder andere Beschwerden erneut auftreten. In diesem Fall wird ein revisionschirurgischer Eingriff nötig. Als Facharzt für Orthopädie und Revisionschirurgie hat sich Dozent Glehr auf diesen Bereich spezialisiert.

Die Revisionschirurgie ist ein wichtiges Feld im Bereich der operativen Behandlung von Sportverletzungen und anderen Beschwerden. Revisionen sind vermehrt im Hüft- und Fußbereich nötig – etwa, wenn ein neues Gelenk eingesetzt wurde.

Ein erneuter operativer Eingriff kann außerdem notwendig werden, wenn die knöcherne Heilung in folgenden Fällen ausbleibt:

  • nach der Operation eines Knochenbruches
  • bei Gelenkversteifungen (Arthrodesen)
  • nach operativ veranlassten Knochendurchtrennungen (Osteotomien)

Auch die Versteifung eines verschlissenen Gelenks kann einen Revisionseingriff notwendig machen.

Mit einem erneuten chirurgischen Eingriff haben Patienten die Chance auf Linderung oder Heilung von Beschwerden. Besonders bei Beschwerden in der Hüfte – etwa nach dem Einsatz einer Hüftprothese – erzielt die Revisionschirurgie vielversprechende Erfolge. Behandelt wird etwa bei folgenden Beschwerden:

  • Aseptische Lockerung
  • Septische Lockerung
  • Luxation

Gesundheit ist unser höchstes Gut

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